Weitere insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Am 16. April hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen in der Corona-Krise verordnet. Im Zentrum dieser Massnahmen stehen die überschuldeten Firmen. Die Einnahmenausfälle führen zu grossen finanziellen Schwierigkeiten sowohl bei den direkt als auch bei den indirektbetroffenen Unternehmen.

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